Was macht ein Inkasso-Büro und wann kann man es bemühen?

Ein Inkasso-Büro kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Kunde oder Käufer die erhaltene Ware oder Dienstleistung nicht bezahlt. In diesem Fällen kann der Dienstleister beziehungsweise Verkäufer ein Inkasso-Büro einschalten. Die Unternehmer können entweder einen generellen Vertrag mit einem Inkasso-Büro abschließen oder es nur für einzelne Fälle einschalten. Wird zwischen einem Unternehmen und einem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, dann kann auch an dieser Stelle ein Inkasso-Büro beauftragt werden.

Die Inkasso-Büros kaufen dem Unternehmen die jeweilige Forderung ab. Der Unternehmer erhält also den Betrag, den er auch von seinem Schuldner erhalten würde. Das Inkasso-Büro kümmert sich dann um alles Weitere und berechnet dafür eine Bearbeitungsgebühr. Durch den Verkauf der Forderung wird das Inkasso-Büro zum Inhaber der Forderung. Der Schuldner muss dann also an dieses den Rechnungsbetrag bezahlen. Der Unternehmer hat dann nichts mehr mit der Forderung zu tun. Für den Unternehmer hat dies zwar den Nachteil, dass er die Bearbeitungsgebühr bezahlen muss, aber dafür muss er sich nicht mehr um die Eintreibung der Forderung kümmern. Er kann so also Zeit und jede Menge Aufwand sparen.

Wird ein Inkasso-Büro bei einer Ratenzahlung eingeschalten, wird es überwachen, ob die Zahlungen rechtzeitig und in der richtigen Höhe eingehen. Falls der Schuldner sich nicht an die Vereinbarungen hält, kann das Inkasso-Büro die Beträge einfordern.

Wie arbeiten die Inkasso-Büros?

Sobald ein Inkasso-Büro eine Forderung übernommen hat (z.B. nach Verkehrs-Streitigkeiten von einem anderen Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin), wird es den betreffenden Schuldner informieren, damit dieser weiß, dass er nun nicht mehr an seinen ursprünglichen Vertragspartner leisten muss. Das Inkasso-Büro wird dann auch den Schuldner dazu auffordern, die ausstehende Summe zu begleichen.

Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, dann wird zunächst gemahnt. Wenn auch das nicht hilft, werden weitere Schritte eingeleitet. Je nach Sachlage wird die Inkasso-Firma mit einem Anwalt Inkasso Forderung eintreiben oder selber entsprechende rechtliche Schritte einleiten.

In der Regel wird über das zentrale Mahngericht ein Mahnverfahren eingeleitet. Dies kann durch den amtlichen Papier-Vordruck, das Barcode-Verfahren, per Datenübertragung oder per Online-Verfahren geschehen. Dabei wird der Schuldner vom Gericht aufgefordert, den Betrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Hält der Schuldner die Forderung für nicht berechtigt, kann er dies innerhalb von 14 Tagen dem Gericht mitteilen. In diesem Fall spricht man davon, dass der Schuldner einen Widerspruch einlegt. Ist dies passiert, kann das Inkasso-Büro die Forderung nur durchsetzen, in dem es eine Klage erhebt und einen Rechtsstreit beginnt. Hat der Schuldner aber nicht widersprochen und auch den Betrag nicht bezahlt, kann das Inkasso-Büro einen sogenannten Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem kann nun ein Gerichtsvollzieher eingeschalten werden, der die Forderung dann eintreiben wird. Der Gerichtsvollzieher wird dann durch Pfändungen versuchen, den ausstehenden Betrag vom Schuldner zu erlangen. Als allerletztes Mittel kann in manchen Fällen auch eine Haftstrafe verhängt werden.

Sollte die Forderung auch durch all diese Maßnahmen nicht oder nicht vollständig einzutreiben sein, dann wird das Inkasso-Büro auf dem Schaden sitzen bleiben. Das heißt, es kann den ursprünglichen Vertragspartner des Schuldners nicht für den Ausfall der Forderung verantwortlich machen.

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